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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Lilahunde

1. Impfschutz

Am Training können nur Hunde teilnehmen, die über einen gültigen Impfschutz verfügen.

2. Haftung des Teilnehmers

Der/die Unterzeichnende versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für den oben genannten Hund besteht. Der/die Hundehalterin/in haftet für alle von seinem/ihrem Hund während der Ausbildung verursachten Schäden. Der/die Unterzeichnende verpflichtet sich auch, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn an dieser Ausbildung teilnimmt.

3. Haftung

Es gilt als vereinbart, dass die Hundeschule Lilahunde, grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom/von der Hundehalter/in noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann. Der/die unterzeichnende Teilnehmer/in wird jegliche Begleitperson von dem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Hundeschule erfolgt auf eigenes Risiko.

4. Bezahlung

Die Gebühr ist für alle vereinbarten Trainingsstunden im Voraus zu bezahlen, spätestens bis zur zweiten Stunde. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich die Hundeschule Lilahunde die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung. Zahlungsverzug tritt ein, wenn die Gebühr nach der ersten Stunde nicht entrichtet ist.

5. Absage/Verschiebung einer Unterrichtsstunde im Einzeltraining und Gruppentraining durch den Teilnehmer 

Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins durch den Teilnehmer, muss bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, muss die Trainingsstunde voll bezahlt werden.

6. Die Ausbilderin behält sich vor, in dringenden Fällen (Krankheit, Wetterverhältnisse etc.) Unterrichtsstunden abzusagen. Dieser Unterricht wird selbstverständlich nachgeholt.

7. Rücktritt durch den Teilnehmer

Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch den/die Teilnehmer/in werden keine Kursgebühren erstattet.

8. Rücktritt durch den Organisator

Die Trainerin behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesen Fällen anteilig zurückerstattet.

9. Seminare, Workshops & Geschlossene Gruppenkurse

Geschlossene Gruppenkurse.

Geschlossene Gruppenkurse sind Kurse mit einer festen Stundenzahl. Quereinstieg ist nur nach Absprache möglich. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt und nicht rückerstattet werden.

Mit Annahme der Reservierung bestätigt der Teilnehmer folgendes:

„Als Teilnehmer, hafte ich für eventuelle von meinem Hund oder von mir verursachte Schäden, auch wenn auf Veranlassung des Trainers gehandelt wurde. Ich weiß, dass die Teilnahme am Seminar und die Benutzung des Veranstaltungsgeländes auf eigene Gefahr und Verantwortung erfolgt.“

10. Rücktritt des Veranstalters

Die Veranstalterin behält sich vor bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhält jeder Kursteilnehmer die bis dahin geleistete Gebühr ohne Abzüge zurück.

11. Rücktritt durch den/ die Teilnehmer/ in

Der/die Teilnehmer/in kann von der Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.

Die Stornierungskosten betragen:

Bei Rücktritt bis einschließlich drei Wochen vor Kursbeginn – Rückerstattung 80 % der Kursgebühr

Bei Rücktritt bis einschließlich eine Woche vor Kursbeginn – Rückerstattung 50 % der Kursgebühr

Bei Rücktritt ab einer Woche vor Kursbeginn – Keine Rückerstattung der Kursgebühr, es sei der Teilnehmer kann einen Ersatzteilnehmer stellen.

13. Veranstaltungsort

Die Veranstalterin behält sich vor den Veranstaltungsort bei Bedarf zu ändern.

14. Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von der Mitarbeit des/der Teilnehmers/in abhängt.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte hiervon unberührt.

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